Entgeltumwandlung

Mit der Entgeltumwandlung (genauer: Bruttoentgeltumwandlung) kannst du im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über deinen Arbeitgeber fürs Alter vorsorgen.

Ein Teil deines Bruttogehalts fließt dabei in einen Vorsorgevertrag, den dein Arbeitgeber für dich abgeschlossen hat. Dadurch sinkt dein Bruttogehalt. Wenn du weniger Bruttogehalt hast, musst du auch weniger Sozialversicherungsbeiträge und weniger Steuern zahlen.

Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung kannst du sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Und für bis zu acht Prozent brauchst du keine Steuern zahlen. Dafür werden dir später Steuern und Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung von der Betriebsrente abgezogen.

Nachteil: Wenn du heute weniger Sozialabgaben wie Rentenbeiträge oder Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlst, hast du auch weniger Ansprüche auf die Leistungen. Das heißt: Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld fallen geringer aus und du bekommst später weniger gesetzliche Rente. 

Vorteile: Viele schätzen es, dass sich der Arbeitgeber um alles kümmert und zumindest einen Zuschuss in Höhe seiner Sozialabgabenersparnis zahlt.

Mitnehmen zu einem neuen Arbeitgeber kann man seine Anwartschaft zumeist auch. Zudem ist bei den meisten der Steuersatz im Alter aufgrund des geringeren Einkommens niedriger als in der aktiven Zeit – insgesamt fallen also weniger Steuern an.